Aufnahme in die UNO. Die DDR tritt der UN-Charta sowie dem Statut des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bei. (Interner Link: 18. 9. 1973 und Interner Link: 18. 9. 1973) Die DDR ist ab 1. 1. 1980 zwei Jahre lang nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat.