Das Zivilschutzgesetz reformiert Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Gesetz vom 9. 10. 1957), u. a. für den Selbstschutz, den Schutzbau, den Katastrophenschutz, die Aufenthaltsregelung und die Gesundheitsvorsorge; ferner legt es die Aufgaben des Bundesamtes für den Zivilschutz fest.