Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Abschaffung der Gewissensprüfung bei Kriegsdienstverweigerern, wie sie das geänderte Wehrpflicht-und Zivildienstgesetz vom 13. 7. 1977 vorgesehen hatte, für verfassungswidrig. Daher bleibt es vorerst beim alten Anerkennungsverfahren. - Zur Neuregelung: Interner Link: 28. 2. 1983.