»Extremistenbeschluss«: Bundeskanzler Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder vereinbaren, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst und Beamte die Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Jeder Einzelfall ist darauf zu prüfen, ob verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen oder eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation Zweifel an der Verfassungstreue begründet. Die Gegner des Beschlusses sprechen von »Berufsverboten«, die sie leidenschaftlich bekämpfen. Er gilt als innenpolitisch »repressives« Pendant zur sozialliberalen Ostpolitik.