Anti-Terrorismus-Gesetz: Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes führt den neuen Straftatbestand »terroristische Vereinigungen« (§ 129 a StGB) ein. Es ermöglicht, den Verteidigerverkehr mit bestimmten Beschuldigten zu überwachen, es erweitert die Ermittlungskompetenz des Generalbundesanwalts, und es sieht ein Berufs-oder Vertretungsverbot für Rechtsanwälte vor, die ihre Pflichten verletzen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt (seit 1975 mit der Abteilung »Terrorismus«), der Bundesgrenzschutz (Spezialeinheit GSG 9) und die Polizei werden als Sicherheitsbehörden mit dem Schwerpunktprogramm »Innere Sicherheit« verstärkt modernisiert und ausgebaut.