Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (in der BRD in Kraft am 4. 8. 1978) verstärkt die internationale Zusammenarbeit. Es schränkt vor allem die Möglichkeiten ein, die Auslieferung mutmaßlicher Terroristen deshalb zu verweigern, weil es sich um politische oder politisch motivierte Straftäter handele.