Nach dem Kontaktsperregesetz (Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz) kann bei ernsthaften Gefahrenlagen der Verkehr von Strafgefangenen untereinander und mit der Außenwelt unterbunden werden. - »Linke« SPD-Abgeordnete (Manfred Coppik) hatten das Gesetz abgelehnt. Verfassungsbeschwerden gegen das Kontaktsperregesetz weist das Bundesverfassungsgericht am 1. 8. 1978 zurück.