Das 19. Strafrechtsänderungsgesetz hebt die mit Wirkung vom 1. 5. 1976 eingeführten »Gewaltparagraphen« 88 a und 130 a Strafgesetzbuch (verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten und die Anleitung dazu) auf, da sie sich in der Praxis als weitgehend überflüssig erwiesen hatten. (Interner Link: 22. 4. 1976)