Der Bundestag hebt die 30-jährige Strafverjährungsfrist für Mord auf. Damit können NS-Verbrechen auch nach dem 31. 12. 1979 strafverfolgt werden. (Interner Link: 4. 8. 1969)
Der Bundestag hebt die 30-jährige Strafverjährungsfrist für Mord auf. Damit können NS-Verbrechen auch nach dem 31. 12. 1979 strafverfolgt werden. (Interner Link: 4. 8. 1969)
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