Die Bundesregierung beschließt, ab 1. 4. auf die Regelanfrage bei Bewerbern im öffentlichen Dienst zu verzichten. Sie werden nur noch im Einzelfall vom Verfassungsschutz überprüft, sofern konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen. Ausschlaggebend für die Einstellung ist die Probezeit. - Die meisten Landesregierungen schließen sich dieser Entscheidung an.