Der Bundestag verabschiedet knapp die Gesetzesvorschläge der SPD/FDP-Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie erleichtern, Wohnungen und Häuser zu durchsuchen, Kontrollstellen zu errichten, nach mutmaßlichen Terroristen zu fahnden (Identitätsfeststellung), Strafverteidiger auszuschließen bzw. ihren Verkehr mit Beschuldigten durch eine Trennscheibe zu überwachen. - Die CDU/CSU hatte härtere Strafbestimmungen, die Sicherungsverwahrung terroristischer Ersttäter und die Kontrolle auch des mündlichen Verteidigerverkehrs gefordert. Am 13. 4. weist der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit der absoluten Mehrheit der SPD/FDP-Stimmen den Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz zurück; die vier »Abweichler« in der SPD (Manfred Coppik, Dieter Lattmann u. a.) stimmen diesmal - anders als am 16. 2. - für die Regierung (Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung vom 14. 4. 1978).