Das Bundesdatenschutzgesetz tritt in Kraft. Es verbietet öffentlichen und privaten Stellen, »personenbezogene Daten« missbräuchlich zu verwenden. Der einzelne Bürger bzw. Kunde kann Auskunft über ihn betreffende gespeicherte Daten und ggf. auch ihre Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen. Als Kontrollinstanz dient u. a. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (seit Februar 1978).