Das Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Neufassung des Ersatzdienstgesetzes vom 13. 1. 1960) stellt den Zivildienst rechtlich und materiell dem Wehrdienst in der Bundeswehr gleich. Ein Bundesamt für den Zivildienst wird am 1. 10. 1973 errichtet.