Das Familiengesetzbuch (FGB) der DDR tritt in Kraft. Es geht von der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau aus, die sich als Ehepartner gegenseitig fördern, helfen und die Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus erziehen sollen. Die unterhaltsund vermögensrechtlichen Beziehungen orientieren sich an der Regel, dass beide Ehepartner berufstätig sind und sich gegenseitig kameradschaftlich in enger Gemeinschaft unterstützen. Die Ehe darf nur geschieden werden, wenn sie »ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren« hat. Anders als in der BRD, wo Ehe und Familie als Privatsphäre gelten, stellt der Sozialismus an sie die Forderung, dass sie auch staatlichen und gesellschaftlichen Erwartungen zu dienen haben, z. B. bei der »sozialistischen Erziehung« der Kinder.