Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (Bildungsgesetz) will »allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten« heranbilden, wie sie der »umfassende Aufbau des Sozialismus« erfordert. Bestandteile des durchlässigen Bildungssystems sind: 1. die Vorschulerziehung in Kinderkrippen (bis 3. Jahr) und Kindergärten (ab 3. Jahr); 2. die zehnklassige allgemein bildende Polytechnische Oberschule (POS) oder die allgemein bildenden Spezialschulen mit dem Ziel der Förderung besonderer Begabung in den Bereichen Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Musik und Sport; 3. die Berufsausbildung durch berufliche Grund- und spezielle Facharbeiterausbildung; 4. die zur Hochschulreife führenden Einrichtungen wie u. a. die Erweiterte Oberschule (EOS) oder die Abiturklassen der Berufsausbildung, z. B. in Betriebsakademien, Betriebs- und kommunalen Berufsschulen; 5. die Ingenieur- und Fachschulen für wissenschaftlichtechnische und ökonomische Fachkräfte; 6. die Universitäten und Hochschulen, die im Direkt-, Fern- und Abendstudium ausbilden; 7. die umfassende Aus- und Weiterbildung der Werktätigen. Die sozialistische Allgemeinbildung ist Voraussetzung für die Spezialbildung, die Fachwissen und berufliches Können umfasst. Theorie und Praxis, Studium und Produktion sind miteinander zu kombinieren. Der polytechnische Unterricht dient dazu, die Schüler mit der Praxis der sozialistischen Produktion vertraut zu machen. Es gilt der Grundsatz der Einheit von Bildung und Erziehung. Schüler, Lehrlinge und Studenten sind »zur Liebe zur DDR und zum Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus zu erziehen«.