Das Hamburger Abkommen der Bundesländer zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens setzt den Beginn des Schuljahres auf den 1. 8. fest. Es ermöglicht, die Ferientermine regional zu staffeln, und führt einheitliche Bezeichnungen, Organisationsformen und Zeugnisnoten für die Schulen ein (Neufassung des Düsseldorfer Abkommens vom 17. 2. 1955).