Das Hochschulbauförderungsgesetz regelt die Kooperation zwischen Bund und Ländern bei der Gemeinschaftsaufgabe »Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen«. Der neugeschaffene Planungsausschuss entwickelt Rahmenpläne. Die Investitionsausgaben teilen sich Bund und Land je zur Hälfte. - Das Hochschulstatistikgesetz vom 31. 8. 1971 schafft die Voraussetzungen für die Erhebung, Aufbereitung und Speicherung von Daten.