Das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (in Kraft am 1. 7. 1970) will die Diskriminierung der nicht ehelich geborenen Kinder beseitigen. Die natürliche Verwandtschaft zwischen Vater und Kind wird anerkannt und ein Erbrecht oder ein Geldanspruch des Kindes in Anlehnung an das gesetzliche Erbrecht begründet. Erweitert sind die Unterhaltsverpflichtungen und die Rechte der Kindsmutter gegen den -vater.