Die Umwandlung der Organization for European Economic Cooperation (OEEC) in die Organization for Economic Cooperation and Development (OECD) tritt - wie in Paris am 14. 12. 1960 beschlossen - in Kraft. Die OECD soll die Wirtschaftspolitik ihrer Mitgliedstaaten koordinieren, ihr Wirtschaftswachstum fördern und sich zusätzlich der Entwicklungshilfe widmen. Oberstes Organ ist der Rat, der als Ministerrat durch die von den Regierungen entsandten Minister oder als Ständiger Rat durch die bei der OECD errichteten Delegationen repräsentiert wird. (Interner Link: 31. 10. 1949) Das Development Assistance Committee (DAC) koordiniert die Entwicklungspolitik der Mitglieder (u. a. Japan, Australien). Sie legen jährlich einen Bericht über ihre Entwicklungshilfe vor (DAC-Examen). Die Bundesregierung hatte erstmals am 15. 1. 1952 beschlossen, sich mit 500 000 DM am »Erweiterten Beistandsprogramm der UNO« zur wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern der Dritten Welt zu beteiligen.