Das Entwicklungshelfer-Gesetz dient der rechtlichen, finanziellen und sozialen Absicherung der freiwilligen Entwicklungshelfer. Sie sind vom Wehr- und Wehrersatzdienst freigestellt und leisten - anders als die Entwicklungsexperten - ohne Erwerbsabsicht partnerschaftliche Dienste in Entwicklungsländern. Die spätere berufliche Wiedereingliederung in der BRD sollen Rückkehrhilfen erleichtern. Entwicklungshelfer werden von den im Arbeitskreis »Lernen und Helfen in Übersee« zusammengeschlossenen Trägerorganisationen entsandt, vor allem von dem am 24. 6. 1963 gegründeten Deutschen Entwicklungsdienst (DED). Die Entwicklungshelfer - früher vornehmlich qualifizierte Facharbeiter, jetzt verstärkt Hochschul- und Fachhochschulabsolventen - bereitet die 1959 gegründete Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) auf ihre Aufgaben vor; sie führt auch Seminare und Fortbildungskurse für Fach- und Führungskräfte im Bereich der Entwicklungspolitik durch. Der Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG) obliegt die Fortbildung deutscher Nachwuchskräfte im Ausland und ausländischer Fach-, Führungskräfte und Praktikanten in der BRD. Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) bildet Hochschulabsolventen für Aufgaben in der Entwicklungspolitik aus.