Die BRD schließt sich dem vom UN-Sicherheitsrat am 29. 5. 1968 beschlossenen verschärften Embargo gegen Südrhodesien an. Sie hatte sich bereits am 18. 2. 1967 aus Solidarität mit der UNO, mit den Völkern Afrikas und mit Großbritannien am Teilembargo gegen Südrhodesien beteiligt.