Das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz dynamisiert die Unfallrenten nach dem Vorbild des reformierten Rentenversicherungsrechts (Interner Link: 1. 1. 1957). Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte zur Unfallverhütung bestellen. Tr äger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle zu verhüten oder bei Unfällen die Verletzten bzw. Hinterbliebenen durch Rehabilitation, Berufsförderung, Krankenversorgung, Renten u. a. zu unterstützen. Mitgliedsund beitragspflichtig sind in diesen Körperschaften des öffentlichen Rechts alle Unternehmer kraft Gesetzes. Schüler, Studierende und Kindergartenkinder sind ab 1. 4. 1971 gesetzlich unfallversichert.