Das Außenwirtschaftsgesetz beendet die staatliche Devisenkontrolle seit 1945. Damit beginnt der freie Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland bei Waren, Dienstleistungen, Kapital, Auslandswerten, Gold u. a.
Das Außenwirtschaftsgesetz beendet die staatliche Devisenkontrolle seit 1945. Damit beginnt der freie Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland bei Waren, Dienstleistungen, Kapital, Auslandswerten, Gold u. a.