Die Finanzverfassungsreform tritt in Kraft. Im Sinne des kooperativen Föderalismus und des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts teilen sich Bund und Länder die Einkommen- und Körperschaftsteuer je zur Hälfte; die Aufteilung der Umsatzsteuer regelt ein einfaches Bundesgesetz. Länder und Gemeinden können Investitionshilfen des Bundes erhalten, z. B. für Wohnungsbau, Stadtoder Dorferneuerung, Verkehrs- und Konjunkturförderung. Die nachfolgenden Durchführungsgesetze ordnen die Finanzen der Gemeinden neu, die an der Einkommensteuer beteiligt werden. Sie regeln auch die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern, d. h. die Förderung des Hochschulbaus, der regionalen Wirtschafts- und Agrarstruktur sowie des Küstenschutzes.