Das seit 1927 geltende Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ersetzt. Von der Erkenntnis ausgehend, dass der technische Fortschritt (Automation, Strukturwandel) immer höhere Anforderungen an den arbeitenden Menschen stellt, erweitert es den Aufgabenkatalog der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg und ihrer Arbeitsämter: Ihnen obliegen neben der Arbeitsvermittlung und der Zahlung von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe in Zeiten der Arbeitslosigkeit auch Berufsberatung, berufliche Bildung, Fortbildung, Forschung, Rehabilitation und Umschulung. - Das Gesetz wird wiederholt aktuellen arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen angepasst.