In Bonn konstituiert sich der Sachverständigenrat (Gesetz vom 14. 8. 1963). Er begutachtet jährlich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und gibt auch aus besonderen Anlässen Stellungnahmen ab. Anders als die Beiräte von Ministerien ist der Sachverständigenrat von der Bundesregierung unabhängig; die fünf Mitglieder (»Weisen«) beruft der Bundespräsident.