Das Kohlegesetz soll den deutschen Steinkohlenbergbau konsolidieren: Es fördert die Unternehmenskonzentration und -rationalisierung und begünstigt neue Investitionen in Bergbaugebieten (z. B. durch Prämien), es führt ein Abfindungsgeld für Bergleute ein, und es reguliert die Förderkapazität. Ein Bundesbeauftragter wird eingesetzt, der die Absatzchancen für Kohle auf dem Energiemarkt analysiert. Die am 27. 11. 1968 gegründete Ruhrkohle AG soll die Arbeitsplätze im Bergbau sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Kohle stärken. Bund, Nordrhein-Westfalen und die Industriegewerkschaft Bergbau und Energie haben auf die Leitung Einfluss.