Das Landeskulturgesetz regelt den Umwelt- und Landschaftsschutz. Es enthält Vorschriften zur Reinhaltung von Boden, Wasser und Luft; auch legt es Lärmgrenzwerte fest. - Entgegen diesen - auf dem Papier stehenden - Normen wird in der DDR ein rücksichtsloser Raubbau an Natur und Umwelt getrieben. Der heimische Braunkohlenabbau und die Braunkohlenkraftwerke tragen wesentlich zur Boden- und Luftverschmutzung bei.