Das 4.Passierscheinabkommen legt Besuchszeiten in Ost-Berlin vom 7. 4. - 20. 4. und vom 23. 5.- 5. 6. 1966 fest. West-Berliner Senat und DDR-Vertreter können sich über weitere Passierscheinabkommen nicht einigen. Allerdings bleibt die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtefälle) - von Unterbrechungen abgesehen - weiter tätig.