DDR-Staatssekretär Erich Wendt und der West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnen »ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte« (salvatorische Klausel) das 1.Passierscheinabkommen. Es ermöglicht West-Berlinern erstmals seit dem Mauerbau, ihre Verwandten vom 19. 12. 1963 - 5. 1. 1964 in »Berlin (Ost) /Hauptstadt der DDR« zu besuchen. - Bundeskanzler Erhard hatte seine Bedenken gegen das Abkommen, vor allem wegen des Berlin-Status, aus humanitären Gründen zurückgestellt. Der Senat von Berlin betrachtet das Passierscheinabkommen als Verwaltungsvereinbarung, der Ministerrat der DDR dagegen als völkerrechtliche Übereinkunft.