In der neuen DDR-Verfassung heißt es: »Die Hauptstadt der DDR ist Berlin« (Art. 1 Abs. 2). Trotz der faktischen Eingliederung in den Staatsverband bestehen jedoch Sonderregelungen für Ost-Berlin fort. (Interner Link: 6. 4. 1968 und Interner Link: 28. 6. 1979)