Modifizierte Hallstein-Doktrin: In einer Grundsatzerklärung bezeichnet die Bundesregierung erneut jede Anerkennung der DDR als unfreundlichen Akt, der dem Recht des deutschen Volkes auf Selbstbestimmung zuwiderlaufe. Gegenmaßnahmen würden von Fall zu Fall von den jeweils gegebenen Umständen abhängen. Die Beziehungen zu Kambodscha, das die DDR am 8. 5. anerkannt hatte, werden am 4. 6. 1969 »eingefroren«: Die Bundesregierung beruft ihren Botschafter ab und leistet nur noch vertraglich vereinbarte Entwicklungshilfe. - Am 2. 7. 1969 werden die Beziehungen zum Südjemen suspendiert. Die BRD reagiert mit diesen Gegenmaßnahmen auf die »Anerkennungswelle« der DDR von seiten nichtkommunistischer Staaten. (Interner Link: 8. 5. - 10. 7. 1969)