Die BRD tritt dem Atomteststoppabkommen trotz schwerer Bedenken Adenauers (»Wir sind Opfer der amerikanischen Entspannungspolitik«) bei. Die Bundesregierung erklärt, dass die von der DDR in Moskau geleistete Vertragsunterschrift (Interner Link: 8. 8. 1963) keine Anerkennung der Eigenstaatlichkeit der DDR bedeute. Die Sowjetunion weist diesen Alleinvertretungsanspruch zurück, die Westmächte unterstützen ihn. Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (Atomteststoppabkommen) war am 5. 8. 1963 in Moskau von den USA, von der Sowjetunion und von Großbritannien unterzeichnet worden. Er tritt am 10. 10. 1963 in Kraft. Mitglieder sind inzwischen ca. 120 Staaten, aber nicht China und Frankreich.