Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag, unterzeichnet von Adenauer und de Gaulle in Paris. Er besiegelt nach dem Scheitern der Pläne de Gaulles, eine »Europäische Politische Union« (EPU) zu gründen, die Aussöhnung zwischen beiden Staaten (»Erbfeinde«) und verpflichtet sie zur Zusammenarbeit: in der Außen-, Verteidigungs-, Bildungs- und Jugendpolitik, vor allem beim Jugendaustausch als Gemeinschaftsaufgabe. Um die Umsetzung des Vertrags in die Praxis zu gewährleisten, sind regelmäßige Konsultationen auf Regierungsebene vereinbart. Der Bundestag billigt am 16. 5. 1963 das Ratifikationsgesetz nahezu einstimmig. Er stellt jedoch dem Vertrag eine Präambel voran, um einer deutsch-französischen Sonderallianz (»Entente«) innerhalb der EWG, der NATO oder des Ost-West-Verhältnisses vorzubeugen (de Gaulle: »Europa als dritte Kraft«). Danach bleiben Rechte und Pflichten der BRD aus multilateralen Verträgen unberührt; die enge Partnerschaft zwischen Europa und den USA bestehe fort, die Einigung Europas im Rahmen der EWG werde unter Einschluss Großbritanniens und anderer beitrittswilliger Staaten erstrebt. Hintergrund: Auf Initiative de Gaulles, das »Europa der Vaterländer« als Konföderation im Rahmen der EWG zu schaffen, hatte Botschafter Christian Fouchet zwei Vertragsentwürfe für eine »Union der Europäischen Völker« am 2. 11. 1961 (Plan 1) und überarbeitet am 18. 1. 1962 (Plan 2) vorgelegt. Diese »Europäische Politische Union« (EPU) scheiterte jedoch vor allem daran, dass sie sich auf Kosten der Gemeinschaftsorgane und ihrer supranationalen Befugnisse weitgehend auf eine intergouvernementale Zusammenarbeit zwischen den EWG-Staaten beschränken sollte. Im Januar 1963 legt Frankreich Veto gegen den EWG-Beitritt Großbritanniens ein; es bleibt deshalb weiter Mitglied der kleinen Freihandelszone EFTA (in Kraft seit 3. 5. 1960). Dies löst in London und noch stärker in Washington Misstrauen und Alarm aus im Hinblick auf ein mögliches von de Gaulle und Adenauer angestrebtes Sonderbündnis Paris - Bonn mit antiatlantischer Stoßrichtung. Dieses befürchtete »Komplott« soll die Präambel verhindern. Der Bundestag hat sie gegen den Willen Adenauers und de Gaulles mit massiver amerikanischer Unterstützung durchgesetzt.