Röhrenembargo: Die Bundesregierung verbietet - wie vom Ständigen NATO-Rat empfohlen - zeitweilig den Export von Großstahlröhren in die Ostblockstaaten, und zwar rückwirkend auch für bereits bestehende Lieferverträge. Die Sowjetunion bewertet dies am 6. 4. 1963 als »Völkerrechtsbruch«.