Die BRD (neuer Vizekanzler und Außenminister Brandt/ SPD) und Rumänien vereinbaren, diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Sie bedeuten de facto das Ende der Hallstein-Doktrin. Bundeskanzler Kiesinger erklärt allerdings am 1. 2. 1967, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Rumänien bedeute nicht, dass die Bundesregierung den Alleinvertretungsanspruch aufgebe. Dies wird mit der »Geburtsfehlertheorie« begründet: Man müsse die osteuropäischen Staaten, die bereits seit 1949 diplomatische Beziehungen zur DDR unterhalten, von solchen Staaten unterscheiden, die sie erst nach 1955 völkerrechtlich anerkennen. (Interner Link: 15. 10. 1949 und Interner Link: 8. - 9. 12. 1955)