Die BRD vereinbart mit Rumänien, Handelsvertretungen zu errichten und über sie den beiderseitigen Handels- und Zahlungsverkehr abzuwickeln. Abkommen über den Wirtschaftsaustausch und die Errichtung von Handelsvertretungen folgen am 9. 11. 1963 mit Ungarn und am 6. 3. 1964 mit Bulgarien.