Während des Besuchs Ulbrichts in Moskau vereinbaren die Sowjetunion und die DDR einen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Dieses erste bilaterale Abkommen der DDR mit einem Mitglied des Warschauer Pakts bekennt sich zum »sozialistischen Internationalismus« und garantiert die Unantastbarkeit der Staatsgrenzen des »ersten Arbeiter- und Bauern-Staats in der Geschichte Deutschlands«. West-Berlin gilt als selbstständige politische Einheit. Nach dem Vertrag bestehen zwei »souveräne deutsche Staaten«. Nur sie können »durch gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung« ein friedliebendes einheitliches Deutschland neu schaffen. Der Beistandspakt sollte Schröders Ostpolitik der »kleinen Schritte«, die DDR zu isolieren, einen Riegel vorschieben. Am 13. 6. bekräftigt die Bundesregierung ihren Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland.