Die DDR unterzeichnet den Atomwaffensperrvertrag sofort. Den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non-Proliferation) schließen die drei etablierten Atom- und Verwahrstaaten USA, Großbritannien und Sowjetunion am gleichen Tage ab. Er tritt am 5. 3. 1970 in Kraft. Er verpflichtet die Vertragspartner (nicht jedoch Staatenneubildungen), Kernwaffen an Nichtkernwaffenstaaten weder zu transferieren noch ihnen bei ihrer Produktion zu helfen. - Erst durch die Beitritte Chinas am 9. 3. 1992 und Frankreichs am 3. 8. 1992 werden alle fünf Kernwaffenstaaten Vertragsparteien des Atomwaffensperrvertrags. Zum Beitritt der BRD und ihren Vorbehalten: Interner Link: 28. 11. 1969.