Die DDR schließt mit Polen einen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand ab, am 17. 3. 1967 auch mit der CSSR.Ähnliche bilaterale »Blockverträge« für die Dauer von 20 Jahren folgen mit Ungarn am 18. 5. 1967, mit Bulgarien am 7. 9. 1967 und später mit Rumänien am 12. 5. 1972. Auf der Warschauer Konferenz der Außenminister vom 8.- 10. 2. 1967 waren die Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts auf die so genannte Ulbricht-Doktrin eingeschwenkt: Danach durfte kein sozialistischer Staat Botschafter mit Bonn austauschen, bevor die BRD nicht auf ihre »Alleinvertretungsanmaßung« verzichtet, ihre »Revanchepolitik« eingestellt und die bestehenden Grenzen anerkannt hatte. Die bilateralen Beistandsverträge sollen die »neue Ostpolitik« der Großen Koalition blockieren, nachdem die BRD diplomatische Beziehungen mit dem »Außenseiter« Rumänien aufgenommen hatte (Interner Link: 31. 1. 1967). So entstand ein neues regionales Bündnissystem mit dem »Eisernen Dreieck« Ost-Berlin/Warschau/ Prag als Zentrum.