Das Schutzbaugesetz schreibt bauliche Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung u. a. gegen Brandeinwirkungen, herabfallende Tr ümmer, radioaktive Strahlung und biologische sowie chemische Waffen vor. Aus Kostengründen wird jedoch auf den Einbau von einfachen Schutzräumen in neugebauten Häusern (»Grundschutzräume«) verzichtet. Das Selbstschutzgesetz vom gleichen Tage führt die Selbstschutzpflicht der Zivilbevölkerung ein. Es regelt damit zusammenhängende Ausbildungs- und Organisationsfragen, z. B. in Wohnstätten, Betrieben und Behörden.