Der Frankfurter »Auschwitz-Prozess« endet als bisher größtes Strafverfahren in der BRD: sechs ehemalige SS-Angehörige werden lebenslang, elf Angeklagte zeitlich begrenzt zu Zuchthaus verurteilt, drei freigesprochen. Der Bundesgerichtshof bestätigt die Urteile am 20. 2. 1969 bis auf eine Ausnahme. Der Prozess konfrontiert die deutsche Öffentlichkeit mit den Gewaltverbrechen der NS-Vergangenheit. Sie war weitgehend verdrängt und daher nicht aufgearbeitet worden. Der älteren Generation wird daher häufig vorgeworfen, dass sie seit 1933 nicht nur versagt habe oder schuldig geworden sei, sondern auch seit 1945 ihre braune Erblast verleugne oder verharmlose, statt sich ihr zu stellen.