Der Bundestag verabschiedet nach einem Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD das »Gesetz über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen«. Danach beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist für die Verfolgung von Verbrechen, die mit lebenslangem Zuchthaus bedroht sind, nicht mit dem 8. 5. 1945 (Kapitulation), sondern ab 31. 12. 1949 (Gründungsjahr der BRD), da sie bis dahin geruht hat; denn der deutschen Justiz sei es in dieser Zeit erschwert oder unmöglich gewesen, NS-Verbrechen zu ahnden. Justizminister Ewald Bucher (FDP), der sich - wie seine Partei dagegen ausgesprochen hatte, die Verjährungsfrist rückwirkend zu verlängern (nulla poena sine lege), tritt am 26. 3. zurück. Karl Weber (CDU) wird sein Nachfolger.