Die Verfolgungsverjährung für Völkermord wird generell aufgehoben. Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden, verjähren nicht mehr nach 20, sondern nach 30 Jahren. Nach dem neuen Berechnungsgesetz (Interner Link: 25. 3. 1965) endet somit die Verfolgungsverjährung für NS-Morde am 31. 12. 1979.