Der Bundestag verabschiedet das 1.und 2. Strafrechtsreformgesetz. Sie schaffen das Zuchthaus ab und führen eine einheitliche Freiheitsstrafe sowie die Verwarnung mit Strafvorbehalt mit dem Ziel ein, Täter besser resozialisieren zu können. Erweitert wird das individuelle Geldstrafensystem und die Strafaussetzung durch Bewährung. Kleinere Verstöße (»Übertretungen«) gelten fortan als Ordnungswidrigkeiten und sind nicht mehr ins Strafregister einzutragen. Gestrichen werden Strafvorschriften über Ehebruch, Duell, Gotteslästerung, Homosexualität zwischen Erwachsenen, Unzucht mit Tieren, erschlichenen außerehelichen Beischlaf u.a.