Das Wehrpflichtgesetz führt die allgemeine Wehrpflicht für männliche DDR-Bürger zwischen dem 18. und 50. Lebensjahr ein. Der Grundwehrdienst dauert 18 Monate. Im Verteidigungsfall übernimmt der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates den Oberbefehl über alle bewaffneten Organe. Das Gesetz gilt auch in Ost-Berlin. Es gibt kein Recht auf Wehrdienstverweigerung, auch keinen zivilen Ersatzdienst. Doch besteht die Möglichkeit, Bürger zum waffenlosen Dienst in Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (Bausoldaten) oder zum »bewaffneten Wehrersatzdienst« in der Zivilverteidigung heranzuziehen. »Totalverweigerer« werden bestraft (Fall Nico Hübner: Interner Link: 7. 7. 1978).