Der neu gegründete Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR beendet - wie von der SED gefordert - die bislang bestehende juristische und organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die SED hatte seit 1948 den Kirchenkampf forciert und die Austrittsbewegung gefördert. Aufgrund der »Zweistaatentheorie« schränkte die Partei die atheistische-antikirchliche Propaganda stark ein und konzentrierte sich vor allem seit 1958 darauf, die EKD als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten. Dies gelingt zwar formal-organisatorisch, aber nicht programmatisch-ideell; denn auch der neue Bund bekennt sich »zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland« (Art. 4 Abs. 4 Bundesordnung). Als »Kirche im Sozialismus« können die im Bund zusammengeschlossenen acht evangelischen Landeskirchen ihre Selbstständigkeit im Rahmen einer begrenzten Partnerschaft mit dem Staat wahren. Die protestantischen Gemeinden sind später eine »Nische« für jene Menschen-, Bürgerrechts-, Umwelt- und Friedensgruppen, die wesentlich zur »Wende« in der DDR beitragen (Kap. VII).