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30. Mai 1968 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

30. Mai 1968

Der Bundestag verabschiedet die Notstandsverfassung (384 gegen 100 Stimmen, davon 1 CDU, 53 SPD, 46 FDP). Sie tritt am 28. 6. 1968 in Kraft. Damit erlöschen die alliierten Sicherheitsvorbehalte gemäß Art. 5 Abs. 2 Deutschlandvertrag. (Interner Link: 26. 5. 1952) Die Notstandsverfassung ergänzt das Grundgesetz in den Bereichen Verteidigungsfall (Abschnitt Xa: Art. 115a-115l), innerer Notstand (Art. 91) sowie bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Unglücksfällen (Art. 35). Im Verteidigungsfall und im davor oder danach liegenden Spannungsfall (Art. 80a), die der Bundestag oder notfalls der Gemeinsame Ausschuss mit Zweidrittelmehrheit feststellt, kann die Bundesregierung die Streitkräfte zum Objektschutz und zur Verteidigung einsetzen. Die Gesetzgebungsfunktion nimmt, solange die Legislative daran gehindert ist, der Gemeinsame Ausschuss wahr, der zu zwei Dritteln aus Bundestags- und zu einem Drittel aus Bundesratsmitgliedern besteht (Art. 53a). Bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Bundesgrenzschutz oder Streitkräfte anfordern, notfalls kann die Bundesregierung eingreifen; dasselbe gilt auch bei drohender Gefahr für den Bestand oder die freiheitlichdemokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes im Falle des inneren Notstands (Art. 91). Falls Polizei und Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, entscheidet die Bundesregierung über den Einsatz von Streitkräften (Art. 87a Abs. 4). Verabschiedet werden auch die einfachen, d. h. nicht verfassungsändernden Notstandsgesetze: Das Arbeitssicherstellungsgesetz regelt Arbeits- oder Dienstverpflichtungen, die sich jedoch nicht gegen Arbeitskämpfe richten dürfen (Arbeitskampfschutzklausel Art. 9 Abs. 3 S. 3 GG); das erweiterte Katastrophenschutzgesetz enthält Bestimmungen über den Selbstschutz und über Aufenthaltsbeschränkungen bzw. Evakuierungen; die modifizierten Sicherstellungsgesetze für Ernährung, Wirtschaft und Verkehr ermöglichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und Eingriffe in Bürgerrechte und Privateigentum unter parlamentarischer Kontrolle; das Abhörgesetz lässt im Falle drohender Gefahren für die Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder der Stationierungskräfte zu, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu beschränken (Art. 10 GG). Vor der Notstandsverfassung, hauptsächlich vor der zweiten Lesung am 15./ 16. 5., hatten zahlreiche Großkundgebungen, Demonstrationen und Sternfahrten gewarnt, zu denen die Außerparlamentarische Opposition (APO), das Kuratorium »Notstand der Demokratie«, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Studentengruppen aufgerufen hatten. Einflüsse übten auch die revolutionsähnlichen Mai-Unruhen in Paris aus.