Der Volkskammer wird der Entwurf einer neuen sozialistischen Verfassung vorgelegt. Er war von einer am 1. 12. 1967 eingesetzten Kommission unter dem Vorsitz Ulbrichts erarbeitet worden. Den Verfassungsentwurf erhält das Volk »zur umfassenden Aussprache«. Aus der Bevölkerung gehen zahlreiche Änderungsvorschläge ein. Doch werden sie von der Volkskammerkommission allenfalls in redaktioneller, nur ausnahmsweise auch in inhaltlich-substanzieller Hinsicht berücksichtigt. (Interner Link: 6. 4. 1968) Ulbricht hatte auf dem VII. Parteitag der SED (Interner Link: 17. - 22. 4. 1967) bemängelt, dass die Verfassung der »antifaschistisch-demokratischen Ordnung« (Interner Link: 7. 10. 1949) nicht mehr dem »gegenwärtigen Stand der historischen Entwicklung« entspreche.