Das sozialistische Strafrecht, das vor allem die Staats- und Gesellschaftsordnung schützen soll, wird im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung verankert. Es unterscheidet zwischen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) sowie Verfehlungen. Neben Freiheitsstrafen gibt es Strafen ohne Freiheitsentzug, Beratungen und Erziehungsmaßnahmen. Verabschiedet werden zugleich die Gesetze zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug sowie über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben.